Klassenkonferenz / Jahrgangsstufenkonferenz
Mitglieder der Klassenkonferenzen sind alle Lehrkräfte, die in der Klasse regelmäßig unterrichten.
Die Klassenkonferenz berät und beschließt über alle Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
Sie entscheidet im Rahmen betrieblicher Vorgaben und der Rechtsvorschriften insbesondere über:
1. Versetzung, Probehalbjahr/Probejahr und Abschlüsse,
2. Gutachten mit Bildungsempfehlungen,
3. Umfang und gleichmäßige Verteilung der häuslicher Arbeiten und Klassenarbeiten,
4. die Koordinierung der Arbeit der Fachlehrkräfte sowie des fachübergreifenden Unterrichts.