Lehrerkonferenz
Die Gesamtkonferenz der Pädagogen setzt sich zusammen aus allen Lehrkräften und Erziehern der Einrichtung und berät über die fachliche und pädagogische Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, insbesondere über die didaktische und methodische Unterrichtsgestaltung und die Struktureirung und Organisation des gesamten schulischen Alltags.
Sie fördert die Zusammenarbeit des Pädagogenteams bei der Gestaltung und Durchführung des Unterrichts, der Nachmittagsangebote und schulischer Höhepunkte. Sie unterstützt die einzelnen Pädagogen und die Schulleitung bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages.
Die Gesamtkonferenz der Pädagogen berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Sie entscheidet im Rahmen der für die Schule geltenden Regelungen und Rechtsvorschriften insbesondere über:
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Grundsätze der Unterrichtsarbeit an der Schule,
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Vorschläge für das Schulprogramm und Leitbild der Einrichtung und dessen Weiterentwicklung,
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Grundsätze der Erprobung und Durchführung besonderer Unterrichtsformen,
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Grundsätze der Stundenplangestaltung und Aufsichtspläne,
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Grundsätze für die Koordinierung und Auswertung der Unterrichtsgestaltung und der Unterrichtsmethoden,
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Grundsätze für die Beobachtung und Bewertung der Lernentwicklung sowie für die Koordinierung der Leistungsbeurteilung bzw. Lernerfolgskontrollen und anderer pädagogischer Beurteilungen,
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Grundsätze der Erziehungsarbeit,
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Grundsätze für die Auswertung von Arbeitsergebnissen der Schule einschließlich interner Evaluationsmaßnahmen,
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Grundsätze der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte.
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Grundsätze für die Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien sowie für die Auswahl von Lehr- und Lernmitteln,
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Vorschläge über die Verwendung der der Schule zur Eigenbewirtschaftung zugewiesenen Mittel im Rahmen des im Haushalt festgelegten Verwendungszweckes an die Schulkonferenz.
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Gestaltung und Organisation des Schulalltags und schulischer Höhepunkte.
Die Gesamtkonferenz der Pädagogen wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder, die nicht von Amts wegen Mitglieder der Schulkonferenz sind, die Mitglieder der Schulkonferenz und zwei Vertreterinnen/Vertreter in die Konferenz der Schülerinnen und Schüler.