Fachkonferenz

Mitglieder der Fachkonferenzen sind alle Lehrkräfte, die eine Lehrbefähigung in dem jeweiligen Fach haben oder in der Fachrichtung unterrichten.

Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten.

 

So zum Beispiel:

1. die Einführung zugelassener Schulbücher und die Auswahl und Anforderung sonstiger Lehr- und Lernmittel für das Fach oder die Fachrichtung,

 

2. die Koordinierung der Beobachtung und Bewertung der Lernentwicklung sowie der Leistungsbewertung in dem Fach oder in der Fachrichtung sowie die Zahl und Dauer der Klassenarbeiten,

 

3. Angelegenheiten der Fortbildung in dem Fach oder in der Fachrichtung und

 

4. fachbezogene Regelungen für den fachübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht,

 

5. Maßnahmen und Vorhaben, die zur Qualitätsentwicklung und zur Qualitätssicherung des Unterrichts dienen sowie

 

6. die Verwendung der zugewiesenen Budgets und verwaltet diese im Sinne eines effektiven Mitteleinsatzes.